Allgemeine Reisebedingungen von Fjordkind-Reisen

1.         Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen Fjordkind-Reisen GmbH („Fjordkind-Reisen“) und dem Reisenden (m/w/d), dem „Kunden“, bei welchen Fjordkind-Reisen dem Kunden mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Buchung einer touristischen Einzelleistung. Bei Buchung einer Pauschalreise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt zur Pauschalreise, vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

2.      Abschluss des Reisevertrages

2.1    Mit seinem verbindlichen Buchungsauftrag bietet der Kunde Fjordkind-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen an. Die Buchung erfolgt auch für alle von der anmeldenden Person mit aufgeführten teilnehmenden Personen, für deren Vertragsverpflichtung sie wie für ihre eigenen Pflichten einsteht, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Auf der Internetseite kann der Kunde unverbindlich eine Reise mit dem Formular von Fjordkind-Reisen anfragen. Diese Anfrage stellt noch keine verbindliche Anmeldung zur Reise dar.

2.2    Der Reisevertrag kommt erst mit der Annahme des verbindlichen Buchungsauftrages des Kunden durch Fjordkind-Reisen zustande. Fjordkind-Reisen bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung / Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) und übersendet den Sicherungsschein. 

2.3    Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung

Fjordkind-Reisen weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Reisen von Fjordkind-Reisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziffer 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3.      Leistungen

Umfang und Art der von Fjordkind-Reisen vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise im Internet oder der individuellen Reisebeschreibung an den Kunden in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden. Sonderwünsche des Reisenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Fjordkind-Reisen diese dem Kunden gesondert in Schrift- oder Textform bestätigt hat.

4.      Zahlung

4.1    Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 31 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig (bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist: die Gesamtzahlung nach Erhalt des Sicherungsscheins), wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Fjordkind-Reisen eingegangen sein. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Fjordkind-Reisen.

4.2    Leistet der Kunde auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, ist Fjordkind-Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Fjordkind-Reisen den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

4.3    Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziffer 6.2) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 7.1) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung fällig.

5.      Preis- und Vertragsänderungen

5.1    Fjordkind-Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Fjordkind-Reisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn so geändert haben, dass dies zu niedrigeren Kosten für Fjordkind-Reisen führt. 

5.2    Fjordkind-Reisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Flughafenwechsel in zumutbarem Umfang oder bei erforderlichen Routenänderungen, auch wegen Streiks von Beförderungsunternehmen oder wegen des arktischen Klimas und damit verbundener extremer Wetterbedingungen, oder bei einem Wechsel der Airline in anderen EU-Carrier, wenn keine bestimmte Fluggesellschaft vereinbart wurde). Fjordkind-Reisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 

5.3    Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Fjordkind-Reisen sie nicht einseitig vornehmen. Fjordkind-Reisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Fjordkind-Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Fjordkind-Reisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.3 entsprechend, d. h. Fjordkind-Reisen kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihr bestimmten angemessenen Frist, das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder vom Vertrag zurücktritt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von Fjordkind-Reisen nach dieser Ziffer bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen. 

5.4    Fjordkind-Reisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Fjordkind-Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

6.         Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung

6.1    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Fjordkind-Reisen. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.  Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei Fjordkind-Reisen (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 16.00 Uhr).

6.2    Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Fjordkind-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Fjordkind-Reisen folgenden Pauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartendem Ersparnis von Aufwendungen von Fjordkind-Riesen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Gesamtreisepreises, wie folgt bestimmen:

• bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20 %

• vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %

• vom 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 50 %

• vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60 %

•      ab 6. Tag bis zum Tag der Anreise / bei Nichterscheinen: 90 %.

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von Fjordkind-Reisen berechneten Höhe der von ihr geforderten Pauschalen entstanden ist. Fjordkind-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und kann in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

7.         Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1    Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, der Fluggesellschaft oder eines Schiffes (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so wird Fjordkind-Reisen dem Kunden die ihm zuvor für die Umbuchung mitgeteilten, tatsächlich anfallenden Kosten berechnen. Für die Bearbeitung der Umbuchung kann Fjordkind-Reisen ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro erheben. Dabei bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass Fjordkind-Reisen keine oder wesentlich niedrigere Kosten als die vorgenannte Pauschale entstanden sind. Umbuchungswünsche, die nach dem 35. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

7.2    Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Fjordkind-Reisen später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Fjordkind-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Fjordkind-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Fjordkind-Reisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8.      Reiseversicherungen

Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt Fjordkind-Reisen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

9.      Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Fjordkind-Reisen ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich ihm selbst zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 

10.    Rücktritt durch Fjordkind-Reisen

10.1  Fjordkind-Reisen kann bis 31 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.

10.2  Fjordkind-Reisen kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. 

10.3  Tritt Fjordkind-Reisen nach Ziffer 10.1 oder 10.2 vom Reisevertrag zurück, werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen dem Kunden zurückerstattet.

11.    Obliegenheiten des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust

11.1  Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Fjordkind-Reisen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Fjordkind-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Fjordkind-Reisen den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Fjordkind-Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Fjordkind-Reisen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Fjordkind-Reisen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

11.2  Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Fjordkind-Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Fjordkind-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Fjordkind-Reisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

11.3  Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Fjordkind-Reisen gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

12.    Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde hat Fjordkind-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der von Fjordkind-Reisen mitgeteilten Zeit erhalten hat. Der Kunde hat rechtzeitig zum Reisebeginn zu erscheinen, auch bei Eigenanreise.

13.    Haftung und Haftungsbeschränkung von Fjordkind-Reisen

Die vertragliche Haftung von Fjordkind-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

14.    Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet Fjordkind-Reisen, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die ein Flugverbot in der EU haben, finden Sie auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.

15.    Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Fjordkind-Reisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und hat alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, selbst zu tragen, es sei denn, Fjordkind-Reisen  hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Fjordkind-Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa, zu beantragen, so haftet Fjordkind-Reisen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie selbst die Verzögerung verschuldet hat.

16.       Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

16.1  Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Fjordkind-Reisen  den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. Fjordkind-Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter kontakt@fjordkind-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Fjordkind-Reisen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

16.2  Mit einer Nachricht an kontakt@fjordkind-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

17.       Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

17.1  Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Fjordkind-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Fjordkind-Resien vereinbart.

17.2  Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Fjordkind-Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren nach VBSG existiert nicht.

Reiseveranstalterin: Fjordkind-Reisen GmbH, Kurfürstenstr. 4, 14467 Potsdam, Tel. 0331-86750460, www.fjordkind-reisen.de. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Reisen; Haftpflichtversicherung:  ERGO Versicherung AG. Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.