Das Jedermannsrecht kurz erklärt

Das Jedermannsrecht kurz erklärt
© Johan Willner/ imagebank.sweden.se

Wer sich schon einmal mit einer Reise nach Schweden beschäftigt hat, ist sicher bei der Recherche das ein oder andere Mal über den Begriff „Jedermannsrecht“ gestolpert. Das Gesetz, das im Schwedischen „allemannsrätt“ heißt, beschreibt das Recht darauf, sich in der Natur frei bewegen zu dürfen. Wir haben die wichtigsten Punkte des Jedermannsrechts hier für euch zusammengefasst.  

Zwei Kinder im Kanu auf dem See bei Dämmerung

Was genau besagt das Jedermannsrecht?

Das Jedermannsrecht ist im schwedischen Grundgesetz verankert, es existiert jedoch keine verschriftliche Form mit allen Regeln und Ausnahmen. Eine einfache Faustregel, um das Gesetz besser zu verstehen, lautet „Nicht stören – nicht zerstören.“

So dürft ihr in Schweden wildcampen, im See schwimmen und Kajak fahren, wandern und Beeren und Pilze sammeln. Hierbei gibt es jedoch auch Ausnahmen! So ist das Sammeln von Beeren, Pilzen, Nüssen etc. in Nationalparks und Naturschutzgebieten nicht erlaubt. Auch gefährdete Pflanzenarten dürfen nicht gesammelt werden. Das Sammeln von Beeren & Co ist zudem immer nur für den Eigenbedarf gestattet.

Ausnahmen beachten

In Nationalparks und Naturschutzgebieten ist das Jedermannsrecht nicht gültig beziehungsweise eingeschränkt. Informiert euch bitte auf den Hinweistafeln vor Ort über die Regeln, die im jeweiligen Gebiet gelten.

Eine Hand voll Himbeeren

Das Jedermannsrecht ist übrigens auch im Wasser gültig. Ihr dürft fast überall schwimmen, Kajak fahren und segeln oder die Gewässer mit einem Boot erkunden. Doch auch hier gelten gewisse Regeln. So ist zum Beispiel in Vogel- und Naturschutzgebieten das Bootfahren und Schwimmen meist nicht gestattet.

Beim Zelten gelten unter Anderem folgende Regeln. Ihr dürft grundsätzlich wildcampen. Euer Zeltplatz sollte jedoch nicht in der Nähe von Häusern und Ackerland liegen und auch von Weideland solltet ihr ausreichend Abstand halten. Beim Wildcampen müsst ihr außerdem beachten, dass diese Regelung nicht für lange Urlaube gedacht ist, sondern für wenige Nächte gilt. Denkt also rechtzeitig daran, euren Zeltplatz zu wechseln. Bei größeren Gruppen müsst ihr vorher den Grundbesitzer um Erlaubnis bitten. Sofern keine Waldbrandgefahr besteht, dürft ihr in der Natur auch ein kleines Lagerfeuer errichten. Auf Felsen und Klippen ist das hingegen stets untersagt, da diese durch die starke Hitze Schaden nehmen könnten.

Achtung Brandgefahr

Bei Waldbrandgefahr verhängen die lokalen Behörden ein Feuerverbot. Dann sind keine Lagerfeuer gestattet. Auch bei starkem Wind solltet ihr auf ein Feuer verzichten, damit es sich nicht unkontrolliert ausbreitet.

Lagerfeuer am Seeufer bei Nacht

Da das Jedermannsrecht in Schweden größtenteils mündlich überliefert ist und viele Regelungen nur vage formuliert sind, kann es für Reisende manchmal etwas verwirrend sein. Der wichtigste Grundsatz ist, dass Besucher:innen respektvoll mit der Natur und den Tieren, aber auch miteinander umgehen. Denn nur so hat das Jedermannsrecht auch in Zukunft Bestand und bietet den nachfolgenden Generationen die Chance, die schöne schwedische Natur mit den gleichen Freiheiten genießen zu dürfen.

Wer noch immer verunsichert ist, findet auf der Webseite von Visit Sweden ein hilfreiches Poster zum Thema Jedermannsrecht.  Darauf sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst und schön verbildlicht. Schaut es euch vor eurer nächsten Schwedenreise gerne mal an, um bestens informiert zu sein.

Das Jedermannsrecht gibt es übrigens auch in Finnland und Norwegen. In Norwegen nennt man es das „Lov om friluftslivet“, also das „Gesetz über das Leben im Freien“, das bereits Mitte der 1950er Jahre gesetzlich verankert wurde.

Schweden wartet auf euch

Wollt ihr auch mal frische Beeren für euer Müsli pflücken, mit dem Kajak raus auf den See und auf Spaziergängen die unberührte Natur Schwedens erkunden? Dann stöbert gerne mal durch unsere Schweden-Reisen. Natürlich planen wir auch eine individuelles Reiseroute ganz nach euren Wünschen.


Text: Carla Geib